Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Bornheim

Weniger Alkohol am Fahrradlenker

Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar stand unter anderem die Promillegrenze für Radfahrende auf dem Prüfstand - Der Arbeitskreis kam zu dem Ergebnis, dass die Promillegrenze auf 1,1 Promille herabgesetzt werden sollte.

Jedes Jahr im Januar tagt der Verkehrsgerichtstag in Goslar. Diesmal stand unter anderem die Promillegrenze für Radfahrende auf dem Prüfstand. Während die Promillegrenze für Autofahrende nach und nach auf 0,5 Promille gesenkt wurde, werden Radfahrende bislang erst ab 1,6 Promille für das Fahren unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit sanktioniert.

Der Arbeitskreis kam zu dem Ergebnis, dass die Promillegrenze auf 1,1 Promille herabgesetzt werden sollte. Diese Empfehlung wird vom ADFC-Bundesverband unterstützt. Zudem wurde ein Bußgeld von 250 Euro bei Erstverstoß empfohlen. Eine repräsentative forsa-Studie (im blauen Kasten auf dieser Seite zu finden), die im Auftrag des DVR durchgeführt wurde, zeigt, dass die Bevölkerung „bereit ist“ für eine Herabsenkung des Grenzwertes. Ein Großteil der Befragten spricht sich sogar für deutlich niedrigere Grenzwerte sowie für ähnlich hohe Bußgeldregelungen wie für Kraftfahrzeuge aus. 
Damit ein neuer Alkoholwert in Kraft treten kann, muß jedoch ein reguläres Gesetzgebungsverfahren durchlaufen werden. Derzeit befindet sich dieses Thema also erst in der Diskussionsphase.

https://bornheim.adfc.de/neuigkeit/weniger-alkohol-am-fahrradlenker

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