Die Stadt Bornheim ist mit ca. 50000 Einwohner:innen die größte linksrheinische Kommune im Rhein-Sieg-Kreis. Das Stadtgebiet erstreckt sich vom Rheinufer im Osten bis über das Vorgebirge zur Gemeinde Weilerswist (Kreis Euskirchen) im Westen. Im Norden liegen die Städte Brühl und Wesseling des Rhein-Erft-Kreises sowie Alfter und die Stadt Bonn im Süden. Auf Grund der Lage zwischen Köln und Bonn ist Bornheim in den vergangenen Jahren die am stärksten wachsende Kommune in der Region.
Die Ortsgruppe Bornheim (OG) ist mit rund 300 Mitgliedern (Stand Januar 2023) Teil des ADFC Kreisverbandes Bonn/Rhein-Sieg, der mit mehr als 7000 Mitgliedern einer der größten Kreisverbände in Deutschland ist.
Der wichtigste Aspekt unserer Arbeit ist die kritische und konstruktive Mitarbeit in der kommunalen Verkehrspolitik zur Förderung des alltäglichen Radverkehrs in Bornheim. Die OG stellt ein Mitglied im Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Bornheim. (Sachkundiger Bürger)
Die Qualität vieler unserer Radwege in Bornheim sind weder gut noch sicher. Das hält viele Bürgerinnen und Bürger von einem Umstieg aufs Fahrrad ab. Mit unserem politischen Engagement nehmen wir Einfluss, der nötigen Verkehrswende ein Stück näher zu kommen. Der Wille dazu beizutragen, ist auch in der Politik und Verwaltung vorhanden. Bei der Umsetzung ist jedoch noch viel Luft nach oben. Vieles geht nur schleppend voran. Umso wichtiger ist es für uns, am Ball zu bleiben und mit einer mitgliederstarken Ortsgruppe Ideen und Umsetzungsvorschläge einzubringen.
Bei größeren Veranstaltungen wie das jährliche „Frühlingserwachen“ sind wir mit Informationsständen vertreten, kodieren Fahrräder, werben um Mitglieder und diskutieren mit Bürger:innen über die regionale Verkehrspolitik.
Von April bis Oktober veranstalten Tourenleiter:innen der Ortsgruppe Radtouren im Stadtgebiet und in der Umgebung.
Wir unterstützen die Verkehrserziehung an Schulen durch Spenden und Mitarbeit bei Aktionen - z. B. der Polizei - an Schulen sowie in Rad AGs.
Darüber hinaus engagieren sich unsere Mitglieder der Ortsgruppe in den verschiedensten Arbeitsgruppen auf ADFC-Kreisebene.
Ein Sprichwort sagt: „Auf Veränderung zu hoffen, ohne selbst etwas dafür zu tun, ist wie am Bahnhof auf ein Schiff zu warten.“.
Deshalb freuen wir uns immer sehr auf neue Gesichter bei unseren regelmäßigen OG Treffen (siehe Termine)
ADFC Ortsgruppe Bornheim
Sprecher Rainer Berns
Franz-von-Kempis-Weg 41a
53332 Bornheim
02227 926036
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
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Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
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Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
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Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
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Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.