Niederkassel tritt beim Fahrradklima weiter auf der Stelle

ADFC und Stadtverwaltung stellen Ergebnisse des Fahrradklima-Test 2022 vor

Praktisch unverändert ist das Ergebnis der Stadt Niederkassel beim ADFC-Fahrradklima-Test 2022. Die Ergebnisse für Niederkassel hat der ADFC gemeinsam mit der Stadtverwaltung am 3.5.2023 im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Das Gesamtnote für Niederkassel liegt nun bei 3,91, während es zwei Jahre zuvor noch bei 3,87 lag. Niederkassel liegt mit der dieser Bewertung kreisweit im vorderen Mittelfeld, deutlich hinter den führenden Städten Meckenheim (2,58), Lohmar (3,36) und Bad Honnef (3,63). 

An der bundesweiten Befragung, die alle zwei Jahre vom ADFC mit Unterstützung des Bundesverkehrsministeriums durchgeführt wird, hatten sich in Niederkassel diesmal 136 Radfahrende beteiligt, genau einer weniger als zwei Jahre zuvor (137). Die Befragten geben dabei für Ihre Stadt in 27 Fahrrad-bezogenen Kriterien eine Bewertung ab; diese Kriterien reichen von der Frage; ob Radfahren Spaß macht über die Fahrradförderung durch die Kommune bis hin zu Infrastrukturthemen wie der Breite und die Oberflächen der Radwege.

Die besten Bewertungen gaben die Befragten in Niederkassel dem Fahrradleihsystem (2,5), der Erreichbarkeit des Stadtzentrums (2,7) und der Möglichkeit zügig Radzufahren (2,9). Die schlechtesten Bewertungen erhielt Niederkassel für die Ampelschaltungen (4,8), die Führung des Radverkehrs an Baustellen (4,8), die Falschparkerkontrolle auf Radwegen (4,5), die Fahrradmitnahme im ÖPNV (4,5) und das Radfahren im Mischverkehr mit Kfz (4,5). 

Verbessert gegenüber 2020 hat sich vor allem die Bewertung des Fahrradleihsystems, die um 1,5 Notenstufen besser geworden ist. Darüber hinaus gibt es nur geringfügige Veränderungen der Bewertungen um maximal 0,3 Notenstufen, in den meisten Fällen zum schlechteren. 

„Niederkassel tritt beim Fahrradklima weiterhin auf der Stelle“, sagt Peter Lorscheid, Sprecher des ADFC Niederkassel. „Dass die Gesamtnote immerhin in etwa konstant ist, das ist eine Folge der Einführung des Leihsystems in Form des RSVG-Bikes“, kommentiert er. Das RSVG-Bike wurde in Niederkassel im Oktober 2020, also während der letzten Befragung 2020. „Es wird jetzt von den Radfahrenden positiv wahrgenommen“, sagt Lorscheid. Allerdings zeigt die Befragung auch, dass das Leihsystem das den Befragten am wenigsten wichtige Kriterium ist. Die wichtigsten Kriterien sind demgegenüber vor allem klassische Infrastruktur-Themen wie die Akzeptanz der Radfahrenden als Verkehrsteilnehmer, Hindernisse auf Radwegen, das Sicherheitsgefühl, die Konflikte mit den Kfz sowie die Radwegoberflächen und -breiten. „In diesen wichtigen Kriterien schneidet Niederkassel nur mäßig ab, und da gibt es aus Sicht der Befragten auch keine Verbesserungen“, betont Lorscheid.

Doch die Steigerung beim Leihsystem sei nun ausgereizt, sagt Lorscheid, nun müssten sich auch im Bereich der Infrastruktur spürbare Verbesserungen ergeben. „Dass beispielweise die Radpendler-routen nach Köln und Bonn von der Planung in die Umsetzung kommen, dass den ersten Fahrradstraßen weitere folgen und die Anbindungen an die S-Bahn-Stationen weiter verbessert werden – das sind die Quantensprünge, auf die die Radfahrenden in Niederkassel warten und die einer Kommune, die nach dem Willen der Politik in die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Städte in NRW aufgenommen werden möchte, gut zu Gesicht stünden.“


https://bornheim.adfc.de/artikel/niederkassel-tritt-beim-fahrradklima-weiter-auf-der-stelle

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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