ADFC und Forstamt unterwegs auf erneuerten Wegen im Kottenforst © ADFC / Frank Begemann

Radfahrer erfreut über gute Wege im Kottenforst

Forstamt hat 1,3 Mio € in die Instandsetzung von 10 km Asphaltwegen im Kottenforst investiert

Große Freude für alle Radfahrenden im Kottenforst. Die Rumpelwege sind geglättet, Radeln ist angenehm und gefahrlos möglich. Zum Sommeranfang eine Wohltat; auch Spaziergänger mit und ohne Rollatoren, Rollstuhlfahrer oder Inlineskater profitieren von den sanierten Wegen. Stephan Schütte, Leiter des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft, und Vertreter des ADFC nahmen jetzt die Strecken im Kottenforst gemeinsam in Augenschein.

Der Kottenforst ist durch asphaltierte Forstwirtschaftswege gut erschlossen. Diese Wege werden von den Erholungssuchenden gerne und intensiv genutzt. Die Wege sind Bestandteil des Radverkehrsnetzes NRW und werden täglich von vielen Berufspendler*Innen, die aus dem Umland mit dem Fahrrad zu ihren Arbeitsplätzen nach Bonn fahren, als klimafreundliche Alternative geschätzt.

Ein großer Teil der Wege wurde in den letzten Jahren in Folge der Borkenkäferschäden im Wald durch Forstmaschinen und Holztransport-Lkw extrem belastet. Die Schadholzmenge betrug ca. 100.000 m³, das entspricht etwa 3.000 Lkw-Ladungen. Andere sehr stark von Radfahrern benutzte Wege wie der Rulandsweg, der Bahnhofsweg und auch ein Teilstück am Annaberger Feld waren altersbedingt in einem sehr schlechten Zustand und als „Rüttelstrecke“ bekannt.

Nach Abschluss der Aufarbeitung und des Abtransportes der vom Borkenkäfer befallenen Fichten wurden die Wege im vergangenen Winterhalbjahr umfassend instandgesetzt. Insgesamt wurde auf einer Strecke von 10 km neuer Asphalt aufgebracht und neue Bankette angelegt. 

Anlässlich der gemeinsamen Fahrt dankte der ADFC Bonn/Rhein-Sieg ausdrücklich dem Forstamt für die Reparatur der Wege. „Wir danken dem Forstamt für diese Investition. Erholungssuchende und Berufspendler freuen sich, wieder rüttelfrei die Fahrt durch die grüne Lunge Bonns genießen zu können“, so der zweite ADFC-Vorsitzende Bernhard Meier.

Das Forstamt konnte diese Maßnahme durch den Verkaufserlös von Fichtenstammholz, dass im Zuge der Borkenkäferkalamität eingeschlagen werden musste, finanzieren. „Der Staatswald ist im besonderen Maße verpflichtet, die Erholungsfunktion des Waldes für die BürgerInnen zu gewährleisten. Daher war es für uns selbstverständlich, hier das Geld gut zu investieren“ so der Leiter des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft, Stephan Schütte. „So leisten wir auch einen Beitrag zur Verkehrswende, denn die Rad fahrenden Berufspendler sorgen mit dafür, dass die Autoabgase, die auch den Wald schädigen, zurückgehen“ - so Schütte weiter.

Einige Wege im Kottenforst sind noch nicht in akzeptablem Zustand. So hat der ADFC für ein rund 250 Meter langes Stück des Rulandswegs zwischen Alfter und Heidgen die Gemeinde Alfter, in deren Baulast der Abschnitt liegt, gebeten, möglichst bald die Sanierung in Angriff zu nehmen. Auf dem Rheinhöhenweg ist die Verbindung bis zum Parkplatz Schweinheim/Waldkrankenhaus in Baulast der Stadt Bonn noch mangelhaft.

Frank Begemann, stellvertretender verkehrspolitischer Sprecher des ADFC: „Schade, dass einer einfacheren Kooperation zwischen Kommunen und Landesbehörden oft bürokratische Hürden im Weg stehen. Bei den Wegen am Rande des Kottenforsts wären hier Synergien bei gemeinsamer Sanierung möglich und sinnvoll gewesen.“


https://bornheim.adfc.de/artikel/radfahrer-erfreut-ueber-gute-wege-im-kottenforst-2

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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