Südunterführung: ADFC fordert Sofortmaßnahmen

Billen: „Wir dürfen nicht warten, bis die ersten Radfahrenden zu Schaden kommen“

Die Südunterführung am Bonner Hauptbahnhof entwickelt sich zunehmend zu einem Gefahrenpunkt für Radfahrer. Während sich Radler in Richtung Bahnhof unwohl fühlen, weil sie zwischen Bus- und Autospur fahren müssen und durch von hinten kommenden Busse bedrängt werden, kommt es in Gegenrichtung trotz markierten Radstreifens zu gefährlichen Begegnungen mit Bussen und Autos, die im Kurvenbereich den Radstreifen schneiden. Am Sonntag, 30. April, wurde eine Radfahrerin durch das ausscherende Heck eines Gelenkbusses Richtung Tunnelwand abgedrängt. Offenbar hatte der Busfahrer das Ausscheren des hinteren Busteils falsch eingeschätzt.

Bei einer Ortsbegehung des ADFC zeigte sich, dass im Kurvenbereich in Richtung Poppelsdorfer Allee häufig der erforderliche Mindestabstand zum Überholen von Radfahrern von 1,50 m nicht eingehalten wird. Pkw und Busse schneiden häufig den Radstreifen. Busse können aufgrund ihrer größeren Breite und ausschwenkendem Heck zudem Radfahrer überhaupt nicht mit ausreichendem Abstand im Kurvenbereich überholen.

Aus diesem Grund fordert der ADFC kurzfristig:

  • Überholverbot im Kurvenbereich: Auf der Spur Richtung Poppelsdorf muss ein Verbot zum Überholen von Radfahrern ausgesprochen werden. Ein solches Überholverbot existiert aktuell unter anderem am Koblenzer Tor, wo ebenfalls das Überholen von Radfahrern mit ausreichendem Abstand nicht möglich ist. In den ersten Monaten sollte ein auffälliges Banner auf die Neuregelung aufmerksam machen.
  • Die Stadtwerke werden gebeten, die Busfahrerinnen und Busfahrer auf die Gefahrenstelle hinzuweisen und das Überholen unterbinden.
  • Die Beleuchtung in der Unterführung muss verbessert werden. Die vorhandenen Lampen reichen nicht aus.

Für den ADFC ist die Sache dringlich, weil beim Zwischenfall am 30. April Gefahr für Leib und Leben der abgedrängten Radfahrerin bestand. Gerd Billen, verkehrspolitischer Sprecher des ADFC in Bonn: „Wir dürfen nicht warten, bis die ersten Radfahrenden in der Südunterführung zu Schaden kommen.“

Bei Rückfragen wenden Sie sich an:

Gerd Billen, 0171 1735 783


https://bornheim.adfc.de/artikel/suedunterfuehrung-adfc-fordert-sofortmassnahmen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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