Fahrradfreundliche Arbeitgeber in Bonn: Statistisches Bundesamt und BISp

Das zweite Mal in Folge hat der ADFC das Zertifikat „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ der Bonner Zweigstelle des Statistischen Bundesamts verliehen. Erstmals erhielt auch das Bundesinstitut für Sportwissenschaften (BISp) ein solches Zertifikat.

Elke Burbach und Gabriele Heix (ADFC Bonn/Rhein-Sieg) bedankten sich im Namen aller radfahrenden Beschäftigten bei den Engagierten der beiden Behörden. © ADFC

Seit der Erstzertifizierung seines Standorts vor drei Jahren hat sich das Statistische Bundesamt (Destatis) inzwischen mit dem ebenfalls in der Graurheindorfer Straße sitzenden Bundesinstitut für Sportwissenschaften (BISp) zusammengetan, um für eine noch fahrradfreundlichere Ausstattung zu sorgen. Das Ergebnis: Eine Verbesserung der Zertifizierungsstufe von Bronze auf Silber im EU-weit gültigen Zertifizierungsstandard.

Elke Burbach und Gabriele Heix vom ADFC Bonn/Rhein-Sieg bedankten sich im Namen aller radfahrenden Beschäftigten bei den Engagierten der beiden Behörden, dass sie die Radfahr-Infrastruktur am Standort tatkräftig verbessert hätten. Das mache einen Umstieg auf das Rad für die Behördenmitarbeitenden und Gäste nochmals attraktiver und entlaste den Pendelverkehr in und um Bonn.

„Im BISp arbeiten viele Sportwissenschaftlerinnen und Sportwissenschaftler, die auch sportlich sehr aktiv sind. Deshalb freuen wir uns über die Auszeichnung ganz besonders, die uns thematisch natürlich gut steht“, zeigte sich BISp-Direktorin Andrea Schumacher beeindruckt über die gleich in Silber gelungene Erstzertifizierung ihrer Behörde. Dr. Birgit Settekorn, Leiterin der Bonner Destatis-Zweigstelle, sagte: „Es ist ein Ansporn für uns, dass wir nicht nur wieder bestanden haben, sondern besser geworden sind. Wir wollen noch mehr als umweltfreundlicher Arbeitgeber im Fokus stehen“. „Wir sind zwei Behörden, die dem Thema Fahrrad sehr verbunden sind“, ergänzte Fabian Middelhoff, Verwaltungsleiter und Umweltbeauftragter der Zweigstelle.

In der Praxis heißt das: Parkplätze und Fahrradabstellanlagen gibt es auf dem gesamten Areal genügend. Wie schon zur Zertifizierung vor drei Jahren, stehen den Radfahrerenden eine Standluftpumpe und Basis-Werkzeug zur Verfügung, um kleinere Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchführen zu können. Beides steht, wie die Abstellanlagen, auch Gästen zur Verfügung. Zusätzlich wurde in den vergangenen drei Jahren eine Service- und Reparaturstation im Außenbereich vor Haus 6 eingerichtet. Und trotz den jüngst am Standort ergriffenen Energiesparmaßnahmen werden für radelnde Bedienstete Duschen mit warmem Wasser angeboten. Auch werden Aktions- und Gesundheitstage veranstaltet, darunter war bereits ein Fahrsicherheitstraining.

Die Vertreter der Behörden erklärten, nun an weiteren Verbesserungen zu arbeiten, um die höchste Zertifizierungs-Stufe zu erreichen: Gold. Dazu arbeite man unter anderem beharrlich weiter an einer Erneuerung einer betagten Fahrradständer-Anlage. Idealerweise erhalte sie Photovoltaik-Panele, um Pedelec-Akkus während der Standzeit mit klimafreundlichem Solarstrom aufladen zu können.

Initiative „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“

Die Initiative „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ von EU und ADFC will Menschen den Arbeitsweg mit dem Fahrrad erleichtern, indem Firmen fahrradfreundlich und dadurch auch für Mitarbeiter:innen attraktiver werden.

Der ADFC berät Firmen vor Ort, liefert ihnen Tipps und Informationen und vergibt das gleichnamige, drei Jahre gültige EU-Zertifikat in drei Abstufungen: Bronze, Silber und Gold.

Auf der Website https://www.fahrradfreundlicher-arbeitgeber.de/  (externer Link)erhalten Interessierte im Handbuch „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber – leicht gemacht“ erste Informationen sowie einen Selbsttest.


https://bornheim.adfc.de/neuigkeit/fahrradfreundliche-arbeitgeber-in-bonn-statistisches-bundesamt-und-bisp

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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