Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Bornheim

Neue Verkehrsführung auf der Oxfordstraße in Bonn voraussichtlich rechtswidrig

Verwaltungsgericht Köln: Der Rückbau der Fahrradinfrastruktur auf der Bonner Oxfordstraße zugunsten einer streckenweisen Zweispurigkeit des Kfz-Verkehrs ist voraussichtlich rechtswidrig.

Foto eines Abschnitts der Oxfordstraße mits einem blauen Lkw und bedrängten Radfahrern , die auf den Bürgersteig ausweichen
Oxfordstraße in Bonn © ADFC Bonn/Rhein-Sieg

Mit dieser Einschätzung hat das Verwaltungsgericht Köln am 28.10.2026 dem Eilantrag von sechs Betroffenen stattgegeben und die Stadt Bonn verpflichtet, die provisorischen Ummarkierungen und Beschilderungen zu entfernen und damit den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Denn, so heißt des in dem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln, „die verkehrsrechtliche Anordnung vom 14. Juli 2026 […] sowie die sie umsetzenden Verkehrszeichen stellen sich bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung als offensichtlich rechtswidrig dar.“ 

Die Stadt Bonn habe im Rahmen ihrer Anordnung und der eingereichten Unterlagen nicht stichhaltig darlegen können, dass durch die Sperrung der Nordbrücke eine besondere Gefährdungssituation für Radfahrende entstanden sei. Die von der sog. „Taskforce“ der Stadt Bonn hieraus gezogene Konsequenz, den Radverkehr aus Sicherheitsgründen streckenweise auf der Oxfordstraße zu untersagen, hält das Gericht daher für nicht ausreichend begründet. Vor diesem Hintergrund kommt es für das Gericht gar nicht mehr darauf an, ob die Maßnahmen der „Taskforce“ geeignet sind, den zum Stau führenden „Flaschenhals“ zu entschärfen und ob die Stadtverwaltung bei der Abwägung der Interessen des Radverkehrs gegenüber einer Verbesserung der Stausituation für Kraftfahrzeuge ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat. 

Die Änderungen der Markierungen und Beschilderungen der Oxfordstraße sind für das Verwaltungsgericht „als Gesamtkonzept“ zu betrachten und zu bewerten. Hierfür sei „die verkehrsrechtliche Anordnung der Stadt Bonn voraussichtlich rechtswidrig“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. 

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln kann die Stadt Bonn nun vor das Oberverwaltungsgericht Münster ziehen. Ob es der Stadt Bonn aber gelingen würde, die im Eilbeschluss aufgezeigten Begründungslücken zu schließen, kann aus Sicht des ADFC bezweifelt werden. Vor diesem Hintergrund hofft der ADFC, dass die Stadt Bonn die Sicherheit des Radverkehrs wieder in den Vordergrund stellt und wie vom Gericht gefordert die provisorischen Ummarkierungen und Beschilderungen so schnell wie möglich wieder entfernt. 


https://bornheim.adfc.de/neuigkeit/neue-verkehrsfuehrung-auf-der-oxfordstrasse-in-bonn-voraussichtlich-rechtswidrig

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