Niederdollendorf: Unterführung mit Hindernissen

Unterführung Petersbergstraße in Niederdollendorf durch Umlaufsperre entwertet

Niederdollendorf: Bahnunterführung Petersbergstraße © Lars Düerkopp

Fünf Meter ist sie breit, die Bahnunterführung Petersbergstraße in Niederdollendorf und zuvor für Fußgänger und Radfahrer problemlos durchquerbar. Doch plötzlich war sie da, die massive Sperre mit einem Dreifach-Umlaufgitter, und Fußgänger mit und ohne Hilfsmittel oder Kinderwagen und Radfahrer mit Normal- oder Spezialrädern mit und ohne Anhänger mussten sich mühsam dort durchquetschen. Und wozu das Ganze?

Die Errichtung der Umlaufsperre geht auf einen Bürgerantrag mit der Begründung zurück, dass hier "Motorradfahrer mit schweren PS-Maschinen" die Unterführung nutzen und dies unterbunden werden solle. Der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Königswinter hatte dann der Errichtung der Umlaufsperre Ende November 2022 zugestimmt.

Die Bürger reagierten in den ersten Stunden nach Errichtung der Sperre großteils mit Unverständnis und Kopfschütteln, weil sie nunmehr nur noch mühsam die eigentlich großzügig bemessene Unterführung durchqueren konnten. Radfahrer mit Kinderanhänger oder Lastenfahrrad waren nur durch mehrfaches hin-und-her-rangieren in der Lage, ihr Gefährt durch die Absperrung zu manövrieren. Keine 24 Stunden nach Bau der Sperrgitter gab es dort den ersten Personenunfall mit Beschädigung von Fahrrad und Sperrgitter.

Schon nach Bekanntwerden des Bürgerantrags hatte die ADFC-Ortsgruppe Siebengebirge die Stadtverordneten aller Fraktionen angeschrieben und gebeten, den Bürgerantrag abzulehnen, weil eine Umlaufsperre an dieser Stelle den Fußgänger- und Radverkehr ohne Not behindern würde. ADFC-Sprecher Bernhard Steinhaus stellte fest: "Die behauptete verbotswidrige Nutzung dieser Unterführung durch motorisierte Zweiradfahrer kann eine solche Maßnahme nicht rechtfertigen. Es könne sich wenn überhaupt - nur um Einzelverstöße handeln, die eine alltägliche Behinderung für Fußgänger und Radfahrer nicht begründen dürfen!"

Eine ADFC-Befragung der entrüsteten Passanten ergab, dass sie - selbst bei regelmäßiger Nutzung - in den letzten Jahren keine störenden Motorräder in der Unterführung wahrgenommen haben. Dem ADFC ist auch nicht bekannt, dass hier ein Unfallschwerpunkt bestünde oder gehäuft Ordnungswidrigkeiten angezeigt worden wären. Der ADFC hatte daraufhin Bürgermeister Lutz Wagner aufgefordert, die Umlaufsperre unverzüglich zurückbauen zu lassen. Außerdem verweist der ADFC auf die eigentliche Engstelle, nämlich vor dem Pfarrheim wenige Meter westlich der Unterführung. Hier sollte durch ein geeignetes Kfz-Parkverbot Abhilfe geschaffen werden.

Die ADFC-Bemühungen haben jetzt zumindest zu einem Teilerfolg geführt. Eine der Sperren wurde kurzfristig entfernt, es handelt sich jetzt nur noch um eine Zweifach- statt Dreifachsperre, was jedoch nichts daran ändert, dass sie aus ADFC-Sicht überflüssig ist. Die neue Situation soll nun in den nächsten Wochen getestet werden, ob sie sich bewährt oder ob andere Maßnahmen zur Lösung des nicht vorhandenen Problems ergriffen werden müssen.


https://bornheim.adfc.de/neuigkeit/niederdollendorf-unterfuehrung-mit-hindernissen

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    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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