Radmitnahme im SEV am rechten Rhein: schwierig, aber nicht unmöglich
Rechte Rheinstrecke seit 10. Juli zwischen Troisdorf und Wiesbaden wegen Korridorsanierung (bis 12.12.2026) gesperrt - Schienenersatzverkehr für Radfahrende nur eingeschränkt nutzbar

Seit dem 10. Juli 2026 ist die rechte Rheinstrecke zwischen Troisdorf und Wiesbaden wegen der Korridorsanierung gesperrt. Die Sperrung soll bis zum 12. Dezember 2026 dauern. Betroffen sind im Raum Bonn/Rhein-Sieg unter anderem Ersatzangebote für RE 8 und RB 27. Für Radfahrende ist der Schienenersatzverkehr mit Bussen jedoch nur eingeschränkt nutzbar.
Die Deutsche Bahn rät davon ab, Fahrräder montags bis freitags zwischen 6:00 und 20:00 Uhr sowie samstags und sonntags zwischen 6:00 und 23:00 Uhr in den Ersatzbussen mitzunehmen. Außerhalb dieser Zeiten kann die Mitnahme versucht werden, eine Garantie gibt es aber nicht. Entscheidend ist immer die verfügbare Kapazität im Bus.
Im konkreten SEV-Bus hat der Fahrer die entscheidende operative Verantwortung. Er muss beurteilen, ob ein Fahrrad noch sicher mitgenommen werden kann, ohne Türen, Durchgänge, Fluchtwege oder Sondernutzungsflächen zu blockieren. Rollstuhlfahrende, Menschen mit Rollator sowie Personen mit Kinderwagen haben Vorrang vor Fahrrädern. Ist der Bus voll oder kann ein Rad nicht sicher abgestellt werden, kann der Fahrer die Mitnahme verweigern. Seine Entscheidung ist damit keine politische Bewertung der Radmitnahme, sondern Teil der Verantwortung für Sicherheit, Barrierefreiheit und ordnungsgemäße Beförderung.
Falträder sind im Vorteil. Zusammengeklappte Klapp- und Falträder gelten bei der Bahn in der Regel als Gepäckstücke und können kostenfrei mitgenommen werden, sofern sie andere Fahrgäste nicht behindern. Für Pendlerinnen und Pendler kann ein Faltrad daher eine praktikable Verbindung aus Radnutzung und SEV sein.
Gleichzeitig sollte die eingeschränkte Radmitnahme nicht einfach als unveränderlicher Zustand hingenommen werden. Wünschenswert wäre, die Kapazitäten zur Fahrradmitnahme dort zu erhöhen, wo dies betrieblich und sicherheitstechnisch möglich ist. Wenn eingesetzte Busse über Fahrgastzählsysteme verfügen, sollten die Auslastungsdaten systematisch ausgewertet werden. Auf dieser Grundlage ließe sich prüfen, ob die derzeit genannten Zeitfenster, in denen von der Radmitnahme abgeraten wird, tatsächlich über den gesamten Tag und an allen Abschnitten erforderlich sind. Eine datenbasierte Nachsteuerung könnte helfen, Radfahrenden mehr Planungssicherheit zu geben, ohne Barrierefreiheit und Sicherheit im Bus zu gefährden.
Als Alternativen sind einzelne Rheinfähren in das Ersatzverkehrskonzept eingebunden, darunter Verbindungen bei Erpel/Remagen, Linz/Remagen-Kripp sowie Königswinter/Mehlem. Diese Fähren können nach Angaben der DB mit gültigem ÖPNV-Ticket, auch mit Deutschlandticket, genutzt werden. Das gilt jedoch nicht automatisch für alle Fähren, sondern nur für die konkret einbezogenen Verbindungen und nach den Bedingungen der Betreiber.
Die Sperrung zeigt, wie wichtig ein belastbares Radverkehrssystem für Bonn/Rhein-Sieg ist: sichere Radachsen, Bike+Ride, gute Abstellanlagen, Mobilstationen und klare Kommunikation. Die Radmitnahme im SEV bleibt derzeit eine Notlösung. Normale Fahrräder stoßen schnell an Grenzen; Falträder und gut geplante Alternativrouten sind deutlich verlässlicher. Zugleich sollte der Ersatzverkehr fortlaufend überprüft werden, damit vorhandene Spielräume für zusätzliche Radmitnahme nicht ungenutzt bleiben.