Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Bornheim

Rechtsstreit um Radspuren in Bonn

Aktuelle Hintergrundinformationen zum Sachstand (Stand: 29.9.2026)

Bild von der Oxfordstraße Links ein LKW rechts ziemlich bedrängte Radfahrende auf dem Schutzstreifen
Diesem Schutzstreifen ist nicht zu trauen © ADFC Bonn/Rhein-Sieg

Die Taskforce der Stadt Bonn hat seit August 2026 erhebliche Änderungen an der Verkehrsführung auf der Oxfordstraße und der Adenauerallee vorgenommen. Diese Maßnahmen stellen die Vierspurigkeit des Kfz-Verkehrs auf diesen Streckenabschnitten wieder her. Dennoch bleiben die Staus nach der Sperrung bestehen, da die Verkehrsführung an entscheidenden Engstellen (wie Koblenzer Tor und Kennedybrücke) zweispurig verbleiben muss. Zugleich führen die Maßnahmen zu erheblichen Einschränkungen der Sicherheit der Radfahrenden auf diesen Strecken, teilweise hat die Stadt hier das Radfahren sogar ganz untersagt. Für den ADFC Bonn/Rhein-Sieg sind diese Maßnahmen angesichts ihres zweifelhaften Nutzens und der damit einhergehenden Sicherheitsprobleme nicht verhältnismäßig. Der ADFC unterstützt daher Privatpersonen, die persönlich von diesen Maßnahmen erheblich betroffen sind und dagegen rechtliche Schritte eingelegt haben.  

Oxfordstraße

Hier tritt neben sieben betroffenen Privatpersonen auch der ADFC Bonn/Rhein-Sieg als Kläger auf. Während die Privatpersonen die Fahrrad- bzw. Umweltspuren auf der Oxfordstraße bisher regelmäßig genutzt haben und dadurch von den Anfang August umgesetzten Maßnahmen betroffen sind, besteht die Betroffenheit des ADFC-Kreisverbands darin, dass die Erreichbarkeit seiner Geschäftsstelle in der Breite Straße beeinträchtigt ist. Nachdem die Maßnahmen umgesetzt waren (erst dadurch entsteht die zur Klage berechtigende Betroffenheit), wurden beim Verwaltungsgericht Köln am 8. August ein Eilantrag und ergänzend am 11. August die eigentliche Klage der Betroffenen gegen die Maßnahmen auf der Oxfordstraße eingereicht. Beantragt wird jeweils, die Maßnahmen zurückzunehmen, weil sie zu erheblichen Sicherheitseinbußen für Radfahrende führen, und den vorherigen Zustand wieder herzustellen. 

Während bis zur Verhandlung der eigentlichen Klage üblicherweise bis zu zwei Jahre vergehen können, wird ein Eilantrag schneller behandelt. Allerdings hat die Stadt zunächst um Fristverlängerung gebeten, und anschließend wurden auf schriftlichem Weg zwischen beiden Seiten mehrfach Argumente ausgetauscht. Dabei musste auch auf die veränderte Faktenlage eingegangen werden, da die Stadt auf der Oxfordstraße mittlerweile weitere Veränderungen vorgenommen hat, die Radfahrende nun nicht mehr durch die Fußgängerzone „Sterntorbrücke“ zwingen. Möglicherweise ist bereits dies ein erster Erfolg des Rechtsstreits, auch wenn das Fahren auf der Oxfordstraße mit lediglich Schutzstreifen gleichermaßen erhebliche Sicherheitsprobleme mit sich bringt. Das Verwaltungsgericht wird nun vermutlich in der ersten Oktoberhälfte ohne Verhandlung auf Basis der eingereichten schriftlichen Dokumente über den Eilantrag entscheiden. 

Adenauerallee

Hier musste zunächst die Umsetzung der Maßnahme abgewartet werden, was Mitte September der Fall war. Auch hier wurde anschließend ein Eilantrag eingereicht, mit dem die Wiederherstellung des vorherigen Zustands gefordert wird. Die eigentliche Klageschrift zur Adenauerallee ist aktuell in Vorbereitung. Da die Geschäftsstelle des ADFC in der Breite Straße hier zu weit weg ist, tritt der ADFC-Kreisverband hier nicht neben den betroffenen Privatpersonen als Kläger auf. Der Eilantrag argumentiert auch hier mit den großen Sicherheitsproblemen der nun in gelb markierten Schutzstreifen, mit der mangelnden Eignung der von der Stadt empfohlenen Ausweichstrecken und der Notwendigkeit, diverse Ziele auf der Adenauerallee zu erreichen. Die Verfahrensbeteiligten werden nun auf schriftlichem Wege ihre Argumente austauschen, bevor dann das Verwaltungsgericht über den Eilantrag auch hier ohne Verhandlung entscheiden wird.


https://bornheim.adfc.de/neuigkeit/rechtsstreit-um-radspuren-in-bonn

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