ADFC und Radentscheid für breiten Radweg zwischen Rhein und ZOB

Grüne sollten Beschluss für Shared-Space-Lösung überdenken

Der ADFC Bonn/Rhein-Sieg und die Initiative Radentscheid Bonn lehnen einen Mischverkehr von Bussen und Radfahrern in der Rathausgasse/Am Hof ab. Beide favorisieren bei der Umgestaltung des Straßenzuges zwischen Busbahnhof und Rhein die Variante 4 der Stadtverwaltung, die einen auch baulich abgetrennten Zweirichtungsradweg enthält. Diese Variante biete die Möglichkeit, den Radverkehr sicher zu führen, den Busverkehr abzuwickeln und trotzdem den Straßenzug baulich aufzuwerten.

In einem Offenen Brief fordern ADFC und Radentscheid, den 28.000 Bonner Bürger mit ihrer Unterschrift unterstützt haben, insbesondere die Ratsfraktion der Grünen auf, ihr Votum für einen Mischverkehr zu überdenken. „Die Grünen nehmen in Kauf, dass Radfahrende, auch Schulkinder, sich ungeschützt im Bus- und Kfz-Verkehr bewegen müssen“, so Gerd Billen, Verkehrspolitischer Sprecher des ADFC in Bonn, und Steffen Schneider vom Radentscheid.

Da die Verbindung zwischen Busbahnhof und Rhein in beiden Richtungen Hauptachse des Radverkehrs zur Querung der Innenstadt ist und ihre Bedeutung noch zunehmen wird, sei es nicht hinnehmbar, dass der Radverkehr in Richtung Bahnhof im dichten Busverkehr mitfließen soll. Dort fahren 60 Busse pro Stunde, zudem befindet sich in der Rathausgasse die Ausfahrt der Marktgarage. Hinzu kommt der Lieferverkehr. „In diesem weiterhin bestehenden Verkehr aus Bussen, Lkw, Transportern und Pkw auch noch den Radverkehr abwickeln zu wollen, hat mit Fahrradfreundlichkeit nichts zu tun“, so Gerd Billen. Die Alternativen über den Hofgarten und die Innenstadt scheiden aufgrund der Konflikte mit dem Fußverkehr aus.

Mit der Entscheidung, den Busbahnhof nicht zu verlegen, habe der Stadtrat in Kauf genommen, dass es in der Rathausgasse auf lange Zeiten dichten Busverkehr geben wird und somit das Ziel einer vergrößerten Fußgängerzone konterkariert wird. „Solange Busse, Lkw und Pkw durch die Rathausgasse fahren, ist ein geschützter Zweirichtungsradweg zwischen Busbahnhof und Rhein unverzichtbar“ so Billen. Für ADFC und Radentscheid sei es „absolut unverständlich und erschreckend, dass sich die Grüne Ratsfraktion mit großer Mehrheit gegen einen Zweirichtungsradweg und damit gegen die Sicherheit der Fahrradfahrenden auf dieser Strecke ausgesprochen hat“. Billen: „Die Grünen sollten ihre Entscheidung unbedingt überdenken.“ Inzwischen haben sich auch der VCD in Bonn sowie die Bonner Gruppe der Parents for Future der Kritik angeschlossen und unterstützen die Forderung von ADFC und Radentscheid nach einem Zweirichtungsradweg.


https://bornheim.adfc.de/pressemitteilung/adfc-und-radentscheid-fuer-breiten-radweg-zwischen-rhein-und-zob

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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